Baumsicherheit

Jeder, der Verkehr auf seinem Grundstück eröffnet oder duldet, haftet für die vom Grundstück ausgehenden Gefahren für Dritte. Ein Baumeigentümer ist danach für den verkehrssicheren Zustand seiner Bäume verantwortlich. Dies resultiert aus der allgemeinen Deliktshaftung gemäß § 823 BGB bzw. der Amtshaftung gemäß § 839 BGB. Der Umfang dieser Verpflichtungen orientiert sich an der Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte.

Verkehrssicher ist ein Baum dann, wenn er bruch- und standsicher ist, wenn er also weder in seiner Gesamtheit, noch in seinen Teilen eine konkrete vorhersehbare Gefahr darstellt. Um solche konkret vorhersehbaren Gefahren frühzeitig erkennen zu können, führen wir qualifizierte und sorgfältige Baumkontrollen (Regelkontrollen) und Baumuntersuchungen (eingehende Untersuchungen) durch.

Mit der Ausführung dabei festgelegter baumpflegerischer Maßnahmen kommt der Baumeigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nach.

Die regelmäßige, professionelle Kontrolle und Untersuchung Ihrer Bäume sowie die Durchführung notwendiger Maßnahmen minimiert das Risiko von Schäden und schafft Rechtssicherheit bei Haftungsfragen.

Risiken minimieren

Wir sind sachverständig, objektiv und arbeiten auf dem neusten Stand von Wissenschaft und Technik.